Inhaltsangabe: Einleitung: Als neue Notgemeinschaft bezeichnete die Süddeutsche Zeitung im August des Jahres 2004 die Bestrebungen der deutschen Regierung, tiefgreifende Einschnitte am deutschen Wohlfahrtstaat durchzuführen. Hintergrund war die von der Regierung Schröder eingeleitete Reform des Arbeitsmarktes im Rahmen der Agenda 2010. In seiner langen Geschichte, so der Kommentator weiter, sei das deutsche Sicherungssystem erst zweimal in dem Maße reformiert worden, wie dies die deutsche Regierung seit der Mitte des Jahres 2002 vollziehe. Der Sozialstaat werde von einer Wohlstandsgemeinschaft in eine Notgemeinschaft zurückgeführt. Die Regierung besinne sich auf die ursprüngliche Idee des bismarckschen Wohlfahrtstaates zurück, deren Grundgedanke die Verhinderung elementaren Elends gewesen sei. Kernpunkt der Reformen des Arbeitsmarktes ist das „Vierte Gesetz für Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV Gesetz). Mit diesem Gesetz beschloss die Regierung die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und führte als neues Prinzip des deutschen Sozialstaates die Leitlinie „Fördern und Fordern" ein. Dahinter stecken die vier Elemente des neuen Gesetzes: Langzeitarbeitslose, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt gering sind, sollen z.B. über staatlich bezuschusste Jobs die Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt schaffen. Daneben soll die Serviceleistung der staatlichen Arbeitsvermittlung verbessert werden, um den Menschen wieder schneller zu neues Jobs zu verhelfen. Zusätzlich wurde die Höhe des neuen Arbeitslosengeldes (ALG II) gekürzt und die Bezieher staatlicher Unterstützung müssen mehr Gegenleistungen erbringen. Das bedeutet, dass Arbeitssuchende alles unternehmen müssen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Der Umbau des deutschen Sozialwesens muss vor dem Hintergrund der zunehmenden Staatsverschuldung Deutschlands betrachtet werden. Der Schuldenstand Deutschlands betrug im Jahr 2004 knapp 64 Prozent des BIP. Der Staat muss verstärkt höhere Leistung