Die Leitungsbefugnis umfasst die Fähigkeit, Ziele festzulegen, die Arbeit zu organisieren, Tätigkeiten zu kontrollieren und Entscheidungen über das Funktionieren eines Unternehmens zu treffen, von denen dessen Gesundheit und Überleben abhängen. Diese Befugnis wird aus rechtlicher und satzungsmäßiger Sicht vom Verwaltungsrat ausgeübt, der bestimmte seiner Vorrechte an eine Leitungsperson delegieren kann, verkörpert durch den Generaldirektor. Diese Aufgabenteilung stellt den Generaldirektor leider in eine hierarchische und charismatische Abhängigkeit vom Verwaltungsrat, die zu Rechtsmissbräuchen oder sogar zur Gefährdung des Gesellschaftsinteresses führen kann. Daher die Notwendigkeit, im Rahmen der vorliegenden Analyse die Grundlagen einer Vertragsgerechtigkeit für eine tugendhafte Regulierung der Ausübung der Leitungsbefugnis zu schaffen. Diese Regulierung schlägt ein Gleichgewicht der Leitungsbefugnis durch eine objektive Trennung der Vorrechte zwischen der Generaldirektion und dem Verwaltungsrat sowie eine Ausrichtung des vertraglichen Rahmens unter dem Prisma der performativen ökonomischen Analyse vor.